Absicherung Infektion insbesondere durch Vektoren

Führen Infektionen zu bleibenden Schäden, Tod oder ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig, leistet die Unfallversicherung durch die Erweiterung des Unfallbegriffs. Es werden Infektionskrankheiten und sonstige Infektionskrankheiten unterschieden. Eingeschlossene Infektionskrankheiten sind Cholera, Diphterie, Dreitagefieber, Gürtelrose, Keuchhusten, Lebra, Masern, Mumps, Typhus/Paratyphus, Röteln, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken/Windpocken, Scharlach, spinale Kinderlähmung und Wundstarrkrampf. Die Unfallversicherung leistet aber auch bei sonstigen Infektionskrankheiten die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden. Hierzu zählen Erkrankungen durch Borreliose, Brucellose, Menengitis, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest, Malaria oder Zecken-Enzephalitis (FSME). Die Absicherung von Infektionen wird gerade im Zeitalter der Klimaerwärmung immer wichtiger. Neu auftretende Infektionskrankheiten, die vorher nur in klimatisch warmen Gebieten bekannt waren, werden durch »Vektoren« übertragen und breiten sich in immer nördlicher gelegenen Gebieten aus. Als »Vektor« wird ein lebender Organismus bezeichnet, wie Stechmücken, Zecken, Fliegen, Läuse oder Flöhe. Die Vektoren verbreiten sich rasant durch die globale Logistik von Gütern und Menschen, aber auch durch die Zugbewegung von Vögeln aus. Aufgrund der klimatischen Erwärmung finden die Vektoren neue Lebensräume, so auch in Deutschland. Die tropische Infektionskrankheit »Chikungunyafieber« wird durch das Chikungunya-Virus (CHIKV) ausgelöst und wird durch die Asiatische Tigermücke und Asiatische Buschmücke übertagen. Ebenso das Dengue-, West-Nil-, Gelbfieber- und Zika-Virus. Sollte eine Infektion durch einen Vektor zu einem Krankenhausaufenthalt (Premium-Plus) führen oder schlimmeres die Folge sein, leistet die Unfallversicherung in den beantragten Versicherungssummen. Eine Besonderheit der Unfallbedingungen ist des Weiteren, dass die Meldefrist für die Geltendmachung der Ansprüche nicht mit dem Unfall (z.B. Insektenstich), sondern erst mit der erstmaligen Diagnose der Infektion durch einen Arzt beginnt.

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